Anwalt für Reiserecht
Unsere Partneranwälte unterstützen Sie bei folgenden Themenbereichen im Reiserecht
Unsere Partneranwälte sind Experten im Reiserecht und bieten Ihnen bei unterschiedlichsten Rechtskonflikten rechtlichen Beistand. Ob Sie sich über Ihre Rechte im Falle einer Flugannullierung oder Flugüberbuchung informieren möchten, einen Pauschalreisevertrag überprüfen lassen möchten oder die Reisekosten aufgrund von Hotel Mängeln reduzieren möchten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte informieren und beraten Sie zu Ihren Rechten und vertreten Sie bei rechtlichen Konflikten mit Reiseveranstaltern und Airlines.
- Schadensersatz
- Ansprüche bei Flugausfall
- Reisepreisminderung
- Rückforderung von Steuern
- Verträge
- Pauschalreisevertrag
- Vermittlervertrag
- Beherbungsvertrag
- Reisemängel
- Hotelmängel
- Flugannullation
- Flugüberbuchung
Ob Mängel im Hotel oder gestrichener Flug - Auf GoAnwalt.ch finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Ihr Rechtsproblem!
goanwalt.ch Redaktion
Rechtsanwalt für Reiserecht
Das Reiserecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden, Personenbeförderungsunternehmen, Reiseveranstaltern und Hotels. Es umfasst mitunter Regelungen bezüglich der Informationspflichten von Reiseveranstaltern und Schadenersatzansprüchen von Reisenden im Falle von Reisemängeln. Das Reiserecht steht also auch in enger Verbindung mit dem Konsumentenschutz.
Nicht immer läuft eine Reise wie erwartet ab – sei es, dass nicht alle Leistungen, die bei der Buchung der Reise versprochen wurden, erbracht werden, es zu Verspätungen kommt oder die Reise plötzlich abgesagt wird. In solchen Fällen können sich die betreffenden Privatpersonen an einen Fachanwalt für Reiserecht wenden, um sich über ihre Rechte zu informieren und diese auch durchzusetzen.
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Wann ist ein Anwalt für Reiserecht nötig?
Durch den internationalen Bezug im Tourismusbereich kann es für einen Laien schwierig sein, herauszufinden, welche Regelungen bzw. welches Recht zur Anwendung kommt, wenn es sich zum Beispiel um einen ausländischen Reiseveranstalter handelt. Zudem kann sich die Frage auftun, welches Gericht zuständig ist, um allfällige Ansprüche einzuklagen.
Die Grundlage der Rechtsansprüche bildet unter anderem der Reisevertrag, welcher jedoch immer im Zusammenhang mit den geltenden rechtlichen Vorgaben zu beurteilen ist. So kann sich die Zuständigkeit bzw. geltende Rechtsordnung durch die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) oder auch aus der Währung oder Sprache, auf die sich der Vertrag bezieht, ergeben. Zugleich hat der Konsument gegebenenfalls die Möglichkeit, das Recht des Landes, in welchem sein gewöhnlicher Aufenthalt ist, zu wählen, wenn dieses vorteilhafter für ihn ist.
Meist wenden sich die Betroffenen direkt an den verantwortlichen Anbieter, um Mängel zu beanstanden und eine Lösung zu finden – jedoch nicht immer mit einem zufriedenstellenden Ergebnis. Auf jeden Fall ist es hilfreich, seine eigenen Rechte zu kennen, um sich nicht mit weniger als einem zusteht abfinden zu müssen. Auf Unterstützung sollte dabei nicht verzichtet werden. Für eine aussergerichtliche Streitbeilegung kann unter anderem der Ombudsmann der Schweizer Reisebranche kontaktiert werden. Es kann sich auch lohnen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, ganz besonders dann, wenn eine Lösung auf anderem Wege nicht möglich war.
Leistungen des Anwalt für Reiserecht
Das Reiserecht stützt sich zum Einen auf nationales Recht als auch auf internationale Abkommen und Verordnungen. Verschiedene mögliche Reiseformen wie etwa Pauschalreisen und die entsprechenden Vertragsarten tragen ihr Übriges zur hohen Komplexität dieses Rechtsgebiets bei. Zudem kann der Einzelne mit den unterschiedlichsten Situationen konfrontiert sein – von Flugverspätungen und Mängeln im Hotelzimmer bis hin zum Diebstahl eines persönlichen Gegenstands durch das Hotelpersonal.
Auch die Gründe für die Beanstandung können vielfältig sein. Scheiterte die Anreise wegen einem Fehler im Buchungssystem oder handelte es sich um höhere Gewalt? All diese Faktoren sind zu berücksichtigen, um zu ermitteln, welche Ansprüche bestehen. Eine korrekte Beurteilung des Einzelfalls ist notwendig, um die eigenen Rechte entsprechend geltend zu machen. Daher empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt für die Eruierung und Durchsetzung etwaiger Ansprüche hinzuzuziehen. Die Aufgaben eines Anwalts für Reiserecht umfassen mitunter folgende Tätigkeiten:
- Vertragsprüfung
- Prüfung etwaiger Rechtsansprüche (Schadensersatz, Kostensenkung)
- Analyse der Erfolgsaussichten
- Beratung zur geeigneten Vorgehensweise
- Kommunikation mit Reisevermittlern, Reiseveranstaltern und Versicherungen
- Durchsetzung der Ansprüche vor Gericht
Pauschalreiserecht
Wird eine Reise gebucht, die mindestens zwei verschiedene Hauptleistungen inkludiert (zum Beispiel den Flug und die Unterbringung), spricht man von einer Pauschalreise. Im Pauschalreiserecht liegt der besondere Fokus auf dem Schutz der Konsumenten. Massnahmen zum Konsumentenschutz sind unter anderem gesetzliche Informationspflichten der Reiseveranstalter und Vorgaben zum Inhalt von Reiseverträgen. Weiters beinhaltet das Pauschalreiserecht Regelungen zu Schadenersatzansprüchen aufgrund von Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages.
Es gibt jedoch wiederum verschiedene Vertragsarten für Pauschalreisen und auch die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) sind zu berücksichtigen, was die rechtliche Beurteilung bzw. Vorgehensweise im Einzelfall beeinflussen kann. Generell ist eine Betrachtung der jeweiligen Gesamtsituation notwendig, um zu ermitteln, welche Ansprüche konkret bestehen. Hierbei kann ein Fachanwalt für Reiserecht behilflich sein.
Bestehen Reisemängel, kann Anspruch auf Rückerstattung bzw. Minderung der Kosten und unter Umständen Schadenersatz geltend gemacht werden. Die Mängel können sich auf die Unterkunft, das Hotel, die Verpflegung, den Transport oder sonstige Dienstleistungen, die in der Pauschalreise inkludiert sind, beziehen. Ein Rechtsanwalt für Reiserecht kann dabei helfen, die Mängel nachzuweisen und die daraus entstehenden Ansprüche zu berechnen und beim Reiseanbieter geltend zu machen. Wenn es sinnvoll erscheint, dann kann dieser auch Klage einreichen und die Konsumenten vor Gericht vertreten.
Damit etwaige Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, sollten die Reisenden die Mängel sofort nach deren Entdeckung beim Reiseveranstalter melden. Ausserdem ist es unerlässlich, die entsprechenden Beweise zu sammeln, um die Reisemängel nachweisen zu können. Dabei kann es sich zum Beispiel um Fotos von einem zu beanstandenden Hotelzimmer handeln.
Neben Reisemängeln können bei Pauschalreisen noch viele weitere Problemstellungen und Fragen auftauchen. Welche Rechte hat man als Konsument, wenn es zu Programmänderungen kommt? Wann kann man vom Vertrag zurücktreten? Wann haftet das Reisebüro und wann der Reiseveranstalter? Ist eine Reiseversicherung sinnvoll und welche Versicherungsoptionen bestehen überhaupt? Was, wenn die Versicherung nicht zahlen möchte? In einer Rechtsberatung können etwaige Fragen geklärt und auftretende Probleme gelöst werden.
Bus- & Bahnreiserecht
Kommt es zu Verspätungen bei Bus- und Bahnreisen, kann unter Umständen eine Entschädigung eingefordert werden. Die Ansprüche der Reisenden richten sich mitunter danach, ob es sich um grenzüberschreitende Reisen oder solche innerhalb der Schweiz handelt und um welchen Verkehrsträger es sich handelt. So ist der grenzüberschreitende Bahnverkehr durch diverse internationale Abkommen geregelt, auf nationaler Ebene kommt das Personenbeförderungsgesetz (PBG), welches eine Haftung der konzessionierten Transportunternehmen vorsieht, zur Anwendung. Eine Entschädigung kann grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen eingefordert werden. Ausschlaggebend ist unter anderem der Grund für die Verspätung, die Dauer der Verspätung und – im Falle des grenzüberschreitenden Verkehrs – inwiefern dies durch ein entsprechendes Abkommen so vorgesehen ist.
Besonders beim grenzüberschreitenden Reisen kann es für einen Laien schwierig sein herauszufinden, welches Recht anwendbar ist und inwieweit eine Entschädigung eingefordert werden kann. Ähnlich verhält es sich bei der Haftung für Hand- und Reisegepäck, das verloren gegangen ist, beschädigt wurde oder verspätet geliefert wurde. Die Transportunternehmen haften zudem für Personenschäden, wobei hier ebenfalls zu unterscheiden ist, um welchen Verkehrsträger es sich handelt und ob es sich um eine grenzüberschreitende Reise oder eine solche innerhalb der Schweiz handelt. Ein Anwalt für Reiserecht kennt die komplexe Rechtslage und kann den Reisenden erörtern, was in ihrem speziellen Fall gilt und sie ausserdem dabei unterstützen, eine angemessene Entschädigung zu fordern.
Fluggastrecht
Im Falle einer Flugverspätung, Überbuchung oder Annullierung des Fluges, können ebenfalls Entschädigungsansprüche bzw. Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bestehen. Dies gilt selbstverständlich auch für eine Verspätung, Beschädigung oder den Verlust des Reisegepäcks. Grundsätzlich gelangt hierbei die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 zur Anwendung. Diese gilt nicht nur für Abflüge aus den EU-Staaten, sondern auch für Abflüge aus der Schweiz, aus Norwegen und aus Island. Zudem sind Flüge von Fluggesellschaften eines EU-Mitgliedsstaats sowie schweizerische, norwegische und isländische Fluggesellschaften in dieser Verordnung inbegriffen – und zwar unabhängig davon, ob die Flüge ausserhalb dieses Gebiets starten, solange es sich um einen Ankunftsort in der EU, Schweiz, Norwegen oder Island handelt.
Die zuständige Stelle für die Durchsetzung von Fluggastrechten in der Schweiz ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Konnte keine Lösung mit der betreffenden Fluggesellschaft herbeigeführt werden, kann dort Anzeige erstattet werden. Anschliessend wird ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Fluggesellschaft eingeleitet. Im Zuge dessen kann die Fluggesellschaft zur Zahlung eines Bussgelds verpflichtet werden und unter Umständen erhält der Passagier auch die geforderte Ausgleichszahlung. Aufgabe des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) ist es jedoch nicht, die Ansprüche einzelner Passagiere geltend zu machen, sodass es notwendig sein kann, diese auf zivilrechtlichem Wege durchzusetzen. Sollte eine angemessene Ausgleichszahlung ausbleiben, kann es daher anzuraten sein, einen Anwalt für Reiserecht hinzuzuziehen.
Es besteht selbstverständlich auch die Option, sich geradewegs mit einem spezialisierten Juristen in Verbindung zu setzen und in einer Beratung zu klären, welche Ansprüche bestehen und wie am besten vorzugehen ist. Der gewünschte Anwalt kümmert sich auch um die Umsetzung der nötigen Schritte: Er führt Verhandlungen mit der Fluggesellschaft, reicht Anzeige beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein und leitet wenn nötig einen Zivilprozess in die Wege.
Schiffgastrecht
Auch für Schiffsreisen gelten gesetzliche Regelungen bezüglich der Haftung bei Verspätung, für Personenschäden oder der Gepäckhaftung, wobei auch hier wieder Unterschiede zwischen der nationalen und der internationalen Ebene bestehen. Wie auch im Falle von Bus- und Bahnreisen sind für internationale Schifffahrten die entsprechenden Abkommen zwischen den Staaten zu betrachten, auf nationaler Ebene kommt unter anderem ebenfalls das Personenbeförderungsgesetz (PBG) zur Anwendung. Sollte es sich um ein Schweizer Schiff handeln, kann ebenso Schweizer Bundesrecht gelten – auch wenn es sich um Reisen in internationalen Gewässern handelt. Doch kann auch das Recht des jeweiligen Uferstaates gelten, wenn dies zwingend so vorgegeben ist.
Kreuzfahrten beinhalten wiederum mehrere touristische Leistungen (Beförderung, Unterkunft und mehr) und sind aus diesem Grund als Pauschalreisen einzustufen. Kreuzfahrten, die in der Schweiz gekauft werden, unterliegen daher dem Pauschalreisegesetz. Die Rechte der Reisenden, die Zuständigkeit der Gerichte und das anwendbare Recht richten sich mitunter nach dem Vertrag und dem Ort des Vertragsschlusses. Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallkonstellationen und gesetzlichen Grundlagen bedarf es umfassender juristischer Kenntnisse, um beurteilen zu können, welche Rechte im jeweiligen Fall geltend gemacht werden können und wie dies konkret umzusetzen ist.
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Gastwirtschaftshaftung
Werden Gegenstände, die die Gäste in die Herberge mitbringen, beschädigt, vernichtet oder gestohlen, haftet der Gastwirt hierfür. Eine Gastwirtehaftung ist jedoch nur in einem begrenzten Ausmass und unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. Parkt ein Gast sein Auto beispielsweise auf einem unbewachten offenen Parkplatz vor oder hinter dem Hotel, und dieses wird gestohlen, kann der Gastwirt nicht in die Haftung genommen werden. Zudem muss es sich bei der Herberge um eine gewerbliche Beherbergung handeln.
Die Gastwirtschaftshaftung greift sowohl im Falle des Verschuldens des Gastwirts bzw. seiner Dienstleute als auch im Falle des Nichtverschuldens seitens des Gastwirts. Eine verschuldensunabhängige Haftung besteht jedoch nicht in jedem Fall und ist mit maximal 1.000 Franken zu beziffern. Wenn der betreffende Gegenstand zum Beispiel aufgrund höherer Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Gastes beschädigt wird, kann sich der Gastwirt aus der Haftung befreien. Zudem ist der Schaden unverzüglich beim Gastwirt zu melden.
Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche aus der Gastwirtschaftshaftung ist zudem, dass die entsprechenden Beweise vorgebracht werden können. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Reiserecht können die nötigen Vorbereitungen getroffen werden, um den Fall vor Gericht glaubhaft zu machen. Zunächst wird jedoch in einer Erstberatung untersucht werden, ob überhaupt Ansprüche bestehen und inwieweit eine Chance besteht, dass diese tatsächlich geltend gemacht werden können.
Wie findet man einen Anwalt für Reiserecht?
Um den geeigneten Anwalt für Ihr Anliegen zu finden, sollte darauf geachtet werden, über welche speziellen Kenntnisse und Erfahrungen der jeweilige Jurist verfügt. Die Tätigkeitsschwerpunkte können nämlich je nach Kanzlei variieren. Aufgrund der Komplexität und der internationalen Bezüge im Reiserecht können je nach Einzelfall auch Kenntnisse der länderspezifischen Rechtslage oder Fremdsprachenkenntnisse notwendig sein. Am besten ist es, mehrere Anwälte zu vergleichen und darauf zu achten, welches Angebot die meisten Berührungspunkte mit dem persönlichen Fall aufweist bzw. von welchem man sich am meisten angesprochen fühlt. Natürlich spielen auch weitere Faktoren wie der Standort der Kanzlei eine wichtige Rolle.
Bei der Suche nach einem passenden Rechtsanwalt für Reiserecht kann unsere Vermittlungsplattform hilfreich sein. So können Sie schnell und unkompliziert nach spezialisierten Juristen für Reiserecht in Ihrer Gegend suchen und die verschiedenen Optionen vergleichen. Sie erhalten nicht nur Informationen zu den jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten, sondern können sich auch Bewertungen ehemaliger Klienten ansehen, um sich ein besseres Bild zu machen. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen, Ihre Situation schildern und eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall erhalten. So erhalten Sie nicht nur einen Einblick in die Arbeitsweise des jeweiligen Juristen – das persönliche Gespräch zeigt auch, inwiefern Sympathie und damit eine gute Vertrauensgrundlage besteht.
Kosten für den Anwalt für Reiserecht
Welche Kosten für einen Rechtsanwalt für Reiserecht letztlich anfallen, hängt vom jeweiligen Fall und dem damit verbundenen Arbeits- bzw. Zeitaufwand ab. Die meisten Anwälte berechnen die Kosten anhand eines bestimmten Stundenhonorars, das von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich hoch sein kann. Üblich ist ein Honorar in der Höhe von etwa 250 Franken oder mehr pro Stunde. Die Anwaltskosten sind generell auch Sache der Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Juristen und seinem Klienten. Hierbei werden individuelle Faktoren wie zum Beispiel die Schwierigkeit des Falles und der Streitwert, aber auch die finanzielle Situation des Klienten, berücksichtigt.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann sollten Sie sich mit dieser in Verbindung setzen und sich erkundigen, ob die Anwaltskosten von dieser gedeckt sind. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, eine solche abzuschliessen, wenn dies noch nicht geschehen ist. Informieren Sie sich jedoch im Vorfeld ausführlich über die Leistungen, die in der jeweiligen Versicherung inbegriffen sind, damit Sie auch wirklich den Schutz haben, den Sie benötigen.
Für eine kostenlose Hilfestellung können sich Reisende zudem an den Konsumentenschutz oder den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche richten. Ausserdem besteht die Möglichkeit, eine kurze Rechtsberatung bei der kantonalen Stelle für unentgeltliche Rechtsauskunft in Anspruch zu nehmen. Im Falle eines Gerichtsverfahrens kann unter bestimmten Voraussetzungen (Bedürftigkeit, Aussicht auf erfolgreiches Verfahren) auch unentgeltliche Rechtspflege beansprucht werden. Im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege können unter Umständen auch die Kosten für einen Rechtsbeistand vom Staat übernommen werden.
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