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Die Steuererklärung für Grenzgänger

Die Steuererklärung für Grenzgänger betrifft Personen, die für ihre Arbeit zwischen der Schweiz und einem anderen Staat pendeln müssen. Im folgenden Artikel erhalten Sie einen allgemeinen Überblick über diese besondere Form des Steuerausgleichs und bekommen auch seine Besonderheiten vorgestellt. Zudem lernen Sie die wichtigsten Hürden im Zusammenhang mit der Steuererklärung für Grenzgänger kennen, damit Sie auf diese bei Ihrem eigenen Ausgleich achten können.

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Das Wichtigste in Kürze

Die Steuererklärung für Grenzgänger

Personen, die entweder von Ihrem Wohnort für Ihre Arbeit in die Schweiz pendeln oder umgekehrt, müssen jährlich bis zum 31.07. eine sogenannte Steuererklärung für Grenzgänger abgeben. Diese unterliegt aufgrund der besonderen Wohn- beziehungsweise Arbeitssituation bestimmten Richtlinien, die sich zudem daraus ergeben, welches zweite Land involviert ist. Dies bedeutet, dass für Grenzgänger aus Deutschland beispielsweise andere Bestimmungen gelten als für jene aus Frankreich oder Österreich. Sie fällt wie auch die gewöhnliche Einkommensteuer einmal jährlich an.

Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Pendlern

Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit der Steuererklärung für Grenzgänger ist jener der Doppelbesteuerung. Darunter versteht man die Möglichkeit, dass das Einkommen aufgrund des Wohnortes und Arbeitsplatzes in zwei unterschiedlichen Ländern auch von beiden besteuert werden kann. Da es sich hierbei um eine grosse finanzielle Belastung für die betroffenen Pendler handelt, gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und bisher über 100 Ländern. Durch dieses wird geregelt, welche Vertragsstaaten auf welche Arten von Einkommen und Vermögen ein Besteuerungsrecht besitzen.

Merkmale eines Steuerausgleichs für Grenzgänger

Bei einer Steuererklärung für Grenzgänger gibt es besondere Aspekte zu beachten, die das Ausfüllen für die betroffenen Personen nicht gerade einfacher machen. Denn die Besonderheiten für den Steuerausgleich für Pendler ergeben sich daraus, aus welchem Staat in oder aus der Schweiz gependelt wird. Diese Charakteristika werden in den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen festgehalten und stehen in enger Verbindung der Quellensteuer. Im Anschluss werden folgende Merkmale einer Steuererklärung für Grenzgänger genauer erklärt:

  • Quellensteuer
  • Besonderheiten deutsch-schweizerischer Grenzgänger
  • Merkmale anderer Doppelbesteuerungsabkommen

Quellensteuer für Pendler

Für eine Steuererklärung für Grenzgänger ist die sogenannte Quellen- beziehungsweise Lohnsteuer besonders relevant. Bei dieser handelt es sich um eine spezielle Form der Einkommenssteuer, die direkt vom Gehalt abgezogen wird. Diese Steuer wird abgesehen von Pendlern auch von jenen Arbeitnehmern, die ohne eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz leben, erhoben. Hierbei wird der entsprechende Betrag direkt vom monatlichen Lohn abgezogen und direkt der zuständigen Verwaltung übermittelt.

Steuerausgleich für Grenzgänger mit Bezug zu Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz legt fest, dass bei in Deutschland lebenden Arbeitnehmern in der Schweiz eine Quellensteuer von 4,5% auf ihr Bruttoeinkommen erhoben wird, die von der in Deutschland fälligen Einkommensteuer abgezogen wird. Des Weiteren müssen Pendler an die vierteljährlichen Vorauszahlungen am 10.03, 10.06, 10.09 und 10.12, denken. Die Berechnung dieser Zahlungen erfolgt anhand der voraussehbaren Jahressteuer, die aus der letzten Steuererklärung für Grenzgänger oder aus dem Arbeitsvertrag und Lohnzettel hervorgeht. Im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es auch die sogenannte 60-Tage-Regelung. Diese besagt, dass der Lohn deutscher Arbeitnehmer, die jährlich mehr als 60 Mal in der Schweiz übernachten, nicht von Deutschland nochmals besteuert werden darf. Dies bedeutet, dass das Einkommen dieser Grenzgänger zur Gänze mit der Schweizer Lohnsteuer belegt wird.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und Frankreich

Für Grenzgänger, die aus Österreich oder Frankreich in die Schweiz oder umgekehrt pendeln, gilt ebenfalls, dass die Steuerpflicht für jenes Land erforderlich ist, in dem die entsprechende Person ansässig ist. Auch hierbei wird wie bei Pendlern aus Deutschland in der Schweiz ein Teil der Quellensteuer fällig, der allerdings bei der entsprechenden Steuererklärung für Grenzgänger in Österreich oder Frankreich angerechnet werden kann, damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt.

Steuererklärung für Grenzgänger: Einreichung und Herausforderungen

Als Grenzgänger ist man sich hinsichtlich der Steuererklärung oft unsicher, wie diese genau aussehen muss. So stellt man sich zum Beispiel die Frage, in welcher Währung man das eigene Einkommen angeben muss. Prinzipiell gilt bei der Steuererklärung für Grenzgänger, dass der Lohn stets in der Währung angegeben werden muss, in der er auch ausbezahlt wird. Wenn also Arbeitnehmer mit einem deutschen Wohnsitz in der Schweiz arbeiten, müssen sie ihren Lohn in der Steuererklärung auch in Schweizer Franken angeben. Zudem dürfen Pendler auch nicht vergessen, den Grenzgängerstatus in dem Land, in dem sie wohnen, zu beantragen. Hierbei müssen sich die betroffenen Personen über die Vorschriften und notwendige Unterlagen informieren, damit ihre Steuererklärung für Grenzgänger auch ordnungsgemäss ablaufen kann. Es gibt auch Hürden bei einem solchen Steuerausgleich, folgende Herausforderungen werden anschliessend erläutert:

  • Vermeidung einer Doppelbesteuerung
  • Informationspflicht von Grenzgängern
  • Erweiterte Mitwirkungspflicht

Doppelbesteuerung als Pendler vermeiden

Das Vorhandensein eines Abkommens sorgt nicht automatisch dafür, dass man als grenzüberschreitender Pendler von der doppelten Steuerbelastung befreit ist. So müssen beispielsweise Grenzgänger aus Deutschland ihrem Schweizer Dienstgeber eine vom Finanzamt ausgefüllte Ansässigkeitsbescheinigung darlegen. Wer dies nicht oder zu spät tut, der riskiert, die vollständige Steuer zahlen zu müssen. Dasselbe Resultat liegt vor, wenn die Ansässigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig verlängert wurde.

Verletzung der Informationspflicht

Wenn sich bei grenzüberschreitenden Pendlern wichtige Änderungen, wie zum Beispiel beim Gehalt, bei der Bankverbindung oder aber auch der Wohnadresse, ergeben, müssen diese dem Finanzamt unbedingt mitgeteilt werden. Auch wenn die grenzüberschreitende Arbeit vorbei ist, muss die entsprechende Person das Finanzamt darüber informieren. Dadurch können im Zusammenhang mit der Steuererklärung für Grenzgänger die Vorauszahlungen angepasst und somit möglicherweise hohe Nachzahlungen vermieden werden.

Erweiterte Mitwirkungspflicht bei Grenzgängertätigkeit

Pendler müssen einer sogenannten erweiterten Mitwirkungspflicht bei ihrer Steuererklärung für Grenzgänger nachkommen. Dies bedeutet, dass sie zusätzlich zum Ausgleich auch bestimmte Dokumente einreichen müssen. Dazu gehören beispielsweise Lohnausweise und etwaige zusätzliche Unterlagen im Original, Belege für die Krankentaggeldversicherung, der Vorsorgeausweis der Pensionskasse oder aber auch die Bescheinigungen zu den Beiträgen der Krankenversicherung, wenn der Arbeitnehmer in der Schweiz krankenversichert ist. Am Ende der Grenzgängertätigkeit muss zudem auch eine sogenannte Austrittsabrechnung übermittelt werden. Zusammenfassend sind also folgende Dokumente bei einem Steuerausgleich für Grenzgänger erforderlich:

  • Lohnausweis + ergänzende Unterlagen
  • Vorsorgeausweis (Pensionskasse)
  • Nachweis für Krankenttaggeldversicherung
  • Krankenversicherung in der Schweiz: Bescheinigung zu Beiträgen
  • Beendigung der Grenzgängertätigkeit: Austrittsabrechnung

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Im Zusammenhang mit der Steuererklärung für Grenzgänger übernimmt ein entsprechender Rechtsanwalt wichtige Aufgaben für Sie. Dieser kann Sie beispielsweise über die Richtlinien des für Sie relevanten Doppelbesteuerungsabkommens informieren, damit Sie Ihren Steuerausgleich ohne Komplikationen erledigen können. Er kann auch Ihre Angaben überprüfen, um Sie gegebenenfalls auf Unstimmigkeiten mit den rechtlichen Vorschriften hinzuweisen und sie so vor Fehlern in der Steuererklärung für Grenzgänger zu schützen. Anwälte können Sie zudem auch dabei unterstützen, den Grenzgängerstatus frühestmöglich zu erhalten, damit Ihr Einkommen nicht doppelt besteuert wird. Bei Unklarheiten, welche Dokumente Sie zusammen mit dem Steuerausgleich für Ihre Grenzgängertätigkeit einreichen müssen, ist er Ihnen ebenfalls behilflich.

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FAQ: Steuererklärung für Grenzgänger

Arbeitnehmer, die in der Schweiz leben, aber in einem anderen Land arbeiten, müssen die Einkommensteuer nach den kantonalen Vorschriften des Wohnortes zahlen. Im Gegensatz dazu müssen jene Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, die Steuern im Land, in dem sie wohnen, zahlen, wobei die Schweiz 4,5% der Lohnsteuer fordert. Dieser Betrag kann durch das Doppelbesteuerungsabkommen von der Steuererklärung abgesetzt werden.
Die Schweiz hat unter anderem mit Deutschland, Italien, Frankreich und Österreich ein Abkommen, das die Doppelbesteuerung des Einkommens vermeiden soll. Dieses legt fest, wann das Einkommen in der Schweiz und wann im anderen Staat besteuert wird.
Arbeitnehmern in der Schweiz, die beispielsweise in Deutschland oder Österreich leben, wird 4,5% Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen. Der Rest der Einkommensteuer wird nach dem nationalen Recht des Landes, in dem der Mitarbeiter lebt, erhoben.
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