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Unternehmensnachfolge § So sichern Sie die Zukunft Ihrer Firma

Durch die Unternehmensnachfolge wird ein neuer Firmeninhaber bestimmt. Diese Nachfolgeregelung erfordert allerdings viel Zeit und Vorbereitung, da das Unternehmen bei einer unzureichenden Planung sogar in Insolvenz gehen kann. Im folgenden Artikel lernen Sie unter anderem die verschiedenen Arten und Instrumente der Nachfolgeregelung näher kennen. Sie erhalten ebenfalls einen Überblick über die Schwierigkeiten, die sich bei der Firmennachfolge für Unternehmer und Nachfolger ergeben können.

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Das Wichtigste in Kürze

Die Unternehmensnachfolge in der Schweiz

Wenn ein Schweizer Unternehmer in naher Zukunft in Pension gehen und daher seine Firma an eine andere Person übergeben möchte, sollte er sich bereits so früh wie möglich um seine Nachfolgeplanung kümmern. Dies bedeutet, dass man sich Gedanken darüber machen muss, wer für die Firmennachfolge überhaupt in Betracht kommt und wann man selbst überhaupt die Leitung abgeben möchte. Auch für Interessenten für die Nachfolge stellt die Firmenübergabe einen komplexen Prozess dar, bei dem Sie auch über finanzielle Faktoren und eigene Kompetenzen ausreichend nachdenken müssen.

Instrumente der Nachfolgeregelung

Soll ein Unternehmen einen neuen Besitzer bekommen, dann kann die Nachfolge durch verschiedene Mittel geregelt werden. Ein häufiges Instrument für die Festlegung der Unternehmensnachfolge ist beispielsweise das Testament. Hier kann der Unternehmer noch zu Lebzeiten bestimmen, wer nach seinem Tod die Firma leiten soll. Auch der Erbvertrag wird hierbei als Alternative zum Testament oft gebraucht. Auch ein Schenkungs- oder Kaufvertrag zu Lebzeiten der Person klärt die Frage danach, wer die Führung des Unternehmens übernehmen soll, wenn der derzeitige Firmeninhaber sich nicht mehr darum kümmert. Zudem ist auch ein Ehevertrag ein relevantes Instrument der Nachfolgeregelung. Zusammenfassend kann die Unternehmensnachfolge also mitunter durch folgende Mittel festgesetzt werden:

  • Testament
  • Ehevertrag
  • Erbvertrag
  • Kaufvertrag
  • Schenkungsvertrag

Arten der Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge muss nicht immer auf dieselbe Art und Weise geregelt werden. So ist es zum Beispiel möglich, einem Familienmitglied die Leitung des Unternehmens zu überlassen. Allerdings können Unternehmer ihre Firma auch an einen Mitarbeiter oder an völlig aussenstehende dritte Personen übergeben. Die häufigste Form der Nachfolgeregelung war für eine lange Zeit die Übergabe innerhalb der Familie, doch mittlerweile sind familieninterne Nachfolgen seltener geworden. Dies liegt auch darin begründet, dass die direkten Nachkommen oft einen anderen Karriereweg einschlagen wollen und deshalb das Familienunternehmen nicht leiten wollen. Zu den weiteren Arten der Nachfolgeregelung gehören die firmeninterne und die Unternehmensnachfolge durch Dritte sowie eine gemischte Form dieser drei Varianten. Im Anschluss werden also folgende Arten näher erklärt:

  • Nachfolge innerhalb der Familie
  • Firmeninterne Unternehmensnachfolge
  • Veräusserung an Dritte
  • Gemischte Nachfolgeregelung

Familieninterne Nachfolge

Die familieninterne Unternehmensnachfolge war besonders in früheren Zeiten die normale Form der Firmenübergabe. Heutzutage werden nur noch 40 Prozent der Schweizer Unternehmen jemandem aus der eigenen Familie überlassen. Die Firmenübergabe innerhalb der eigenen Familie soll die Beständigkeit des Unternehmens gewährleisten. Man kann unter anderem durch eine Schenkung oder einen Verkauf den eigenen Betrieb an ein Familienmitglied überreichen. Auch durch einen sogenannten Erbvorbezug kann die familieninterne Nachfolge der Firma noch zu Lebzeiten des Geschäftsinhabers an einen Nachfolger weitergegeben werden. Diese Art der Unternehmensnachfolge steht ausserdem in einem engen Zusammenhang mit erbrechtlichen Aspekten, wie beispielsweise mit dem Pflichtteil. Dies ist besonders dann relevant, wenn das Unternehmen den grössten Teil des Vermögens ausmacht oder es der Nachfolger durch eine Schenkung erhält.

Achtung Icon
Missachtung der Pflichtteile schaden dem Unternehmen!

Wenn Erben Ihren Pflichtteil durchsetzen, weil dieser nicht zuvor genügend berücksichtigt wurde, kann dies sogar zur Zersplitterung des Unternehmens führen.

Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter

Wenn firmenintern ein Nachfolger bestimmt wird, spricht man auch von einem sogenannten Management-buy-out (MBO). Hierbei wird also der neue Inhaber innerhalb des entsprechenden Unternehmens gesucht und oft wird die Firma an einen Mitarbeiter mit vorheriger Leitungsposition verkauft. Diese Art der Unternehmensnachfolge bietet den Vorteil, dass der neue Firmeninhaber den anderen Arbeitnehmern bereits bekannt ist. Allerdings können bei dieser Variante auch einige Nachteile für die Beteiligten entstehen, die bereits vor dem Wechsel berücksichtigt werden müssen. So muss derjenige, der das Unternehmen veräussern möchte, bedenken, dass er hierbei vermutlich einen niedrigeren Preis als bei einem Verkauf an einen Aussenstehenden bekommt. Zudem muss der Nachfolger auf die hohe Fremdfinanzierung und die Verzinsung achten.

Weiterführung des Unternehmens durch Aussenstehende

Falls sich sowohl innerhalb der Familie als auch im Unternehmen selbst kein geeigneter Nachfolger finden lässt, wird es an aussenstehende Dritte weitergegeben. Hierbei geht die Firma durch den Verkauf also an eine komplett neue Person über. Dies bedeutet, dass sich auch die Mitarbeiter an einen völlig neuen Firmeninhaber gewöhnen müssen und es nach dem Übergabeprozess auch möglicherweise zu neuen Arbeitsstrukturen kommen kann. Bei der Unternehmensnachfolge durch Dritte wird oft an eine andere Firma oder an Investoren verkauft. Wenn ein anderes Unternehmen die Leitung übernimmt, ist für die Stabilität wichtig, dass die Belegschaft und die alte Struktur während des Übergabezeitraums berücksichtigt und eingebunden werden.

Gemischte Nachfolge der Firma

Es ist auch möglich, dass die Unternehmensnachfolge durch eine Mischung aus diesen drei Formen geregelt wird. So kann beispielsweise die Firma weiterhin innerhalb der Familie bleiben, während ein Geschäftsführer eingestellt wird, der die Leitung übernimmt. Dadurch erfolgt eine Trennung zwischen der Führung des Unternehmens und dem Kapital. Diese Form der Unternehmensnachfolge bringt sowohl Vor- als auch Nachteile für die Familie des ehemaligen Firmeninhabers mit. Zu den Vorteilen dieser Art zählt unter anderem, dass das Unternehmen weiterhin in Familienbesitz bleibt und somit ein zukünftiger Führungswechsel auch leichter möglich ist. Auch wird eine bessere Trennung von Privatem und Geschäftlichen ermöglicht. Nachteilig können sich hingegen fehlende Haftung des Firmenleiters für Fehler oder aber auch die Abhängigkeit vom Geschäftsführer erweisen. Die Einsetzung eines Managers ist allerdings nicht die einzige Möglichkeit für eine gemischte Unternehmensnachfolge. So kann der Unternehmer beispielsweise gemäss Art. 275ff des Obligationenrechts (OR) zum Beispiel einem Pächter das Unternehmen zur Verfügung stellen.

Hürden bei der Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge beziehungsweise deren Planung ist kein einfacher Prozess. In diesem Zusammenhang müssen zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche Firmennachfolge sicherzustellen. Dabei müssen sich sowohl der Firmeninhaber als auch die Person, die das Unternehmen übernimmt, den eigenen Aufgaben bewusst sein. Denn wenn man als Verkäufer der Firma oder als ihr Nachfolger die Lage falsch einschätzt, kann dies folgenschwere Konsequenzen für das Unternehmen haben. Im Anschluss werden folgende Herausforderungen rund um die Nachfolgeregelung eines Unternehmens näher erläutert:

  • Lage des Unternehmers
  • Situation des Nachfolgers
  • Folgen einer mangelnden Nachfolgeplanung

Worauf muss man als Unternehmer bei der Nachfolgeregelung achten?

Firmeninhaber, die die Führung ihres Unternehmens an eine andere Person übergeben wollen, müssen dabei einige Fragen klären, damit dies auch erfolgreich ablaufen kann. So ist es zunächst wichtig, dass sich der entsprechende Unternehmer darüber im Klaren ist, welche Person er überhaupt als Nachfolger für seine Firma haben möchte. Hierbei sind auch Qualifikationen und Erfahrungen ein wichtiger Anhaltspunkt. Des Weiteren sollte sich der Unternehmer auch um die Erstellung der relevanten Verträge und anderer Dokumente sowie um die Abrechnung der Steuern kümmern. Auch die Zeit, in der die Planung der Nachfolge erfolgen soll und die Bestimmung der Begleitung des Nachfolgers, zählen zu wichtigen Fragen für den Firmeninhaber bei einer Unternehmensnachfolge.

Die Lage des Nachfolgers bei einer Unternehmensnachfolge

Nicht nur für den Unternehmer, sondern auch für den Nachfolger ist die Unternehmensnachfolge eine herausfordernde Angelegenheit. So muss er beispielsweise einschätzen, ob er überhaupt die Anforderungen an die Firmenleitung erfüllen kann. Zudem muss sich der Nachfolger auch darüber bewusst werden, dass die Übernahme der Firma eine grosse Verantwortung mit sich bringt, die er tragen können muss. Auch die Erarbeitung eines Businessplans und das Abschliessen von Versicherungen für gewisse Risiken sind wichtige Aspekte für den zukünftigen Firmeninhaber. Der Nachfolger sollte bei einem Unternehmenskauf ausserdem darauf achten, dass sowohl ein fairer Preis als auch passende Konditionen verhandelt werden. Die Steuerplanung ist ebenfalls ein Faktor, der von der Person, die das Unternehmen übernimmt, berücksichtigt werden muss.

Folgen einer unzureichenden Nachfolgeplanung

Eine sorgfältige Regelung der Unternehmensnachfolge ist wichtig, damit die Firma auch wirtschaftliche Stabilität erhält und Arbeitsplätze gesichert sind. Dementsprechend hat eine mangelnde Nachfolgeplanung also mitunter schwere Konsequenzen für das jeweilige Unternehmen. Wenn die Nachfolgeregelung beispielsweise zu lange aufgeschoben wird und sich nicht mehr alle notwendigen Aspekte innerhalb der restlichen Zeit klären lassen, dann kann dies dazu führen, dass beispielsweise der Nachfolger nicht sorgfältig genug ausgesucht oder eine Steueroptimierung erfolgen kann. Wer sich unsicher ist, wie frühzeitig er die Nachfolgeplanung in Angriff nehmen sollte, sollte eine Beratung zur Unternehmensnachfolge in Anspruch nehmen. Zudem kann bei einer fehlenden Unternehmensbewertung der Verkauf an dritte Personen erschwert werden.

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Personen, die entweder die Leitung eines Unternehmens abgeben oder übernehmen wollen, können mit der Hilfe eines Rechtsanwalts zu einer sicheren Zukunft der Firma beitragen. So berät ein Jurist Sie beispielsweise zu den verschiedenen Instrumenten der Nachfolgeregelung und hilft Ihnen bei der Auswahl des passenden Mittels für Ihre Situation Auch über die Besonderheiten der verschiedenen Arten der Firmennachfolge klärt Sie ein Anwalt auf und begleitet Sie beim Nachfolgeprozess. Ausserdem kann Sie ein Rechtsanwalt auch bei der Unternehmensbewertung, bei der Steueroptimierung und bei der Berücksichtigung von erbrechtlichen Aspekten der Firmennachfolge unterstützen.

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FAQ: Unternehmensnachfolge

Es ist ratsam, den Nachfolger für das eigene Unternehmen sowie alle damit zusammenhängenden Prozesse frühestmöglich abzuwickeln. Dadurch kann verhindert werden, dass das Unternehmen durch eine mangelnde Nachfolgeregelung in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.
Bei der Firmennachfolge muss zum Beispiel auf die Qualifikation der Interessenten, die Pflichtteile von Erben sowie bei einer Transaktion auch auf den verkaufsfähigen Zustand des Unternehmens geachtet werden. Ebenso ist es notwendig, dass man für die Nachfolge genügend Zeit einräumt.

Es gibt sowohl die familieninterne Nachfolge als auch die Option, an Führungskräfte, andere Unternehmen oder Investoren zu verkaufen.

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