Wann brauche ich einen Anwalt?
Egal ob Erbschaftsstreit, steuerrechtliche Frage oder Probleme mit dem Arbeitgeber, oft stellt sich die Frage „Wann brauche ich einen Anwalt?” Es gibt viele Fälle, in denen es hilfreich sein kann, sich Rat bei einem fachlich kompetenten Rechtsanwalt zu holen. Dieser kann den Einzelfall nicht nur sachlich beurteilen, sondern weiss auch, wie sich die jeweilige Rechtslage dazu gestaltet. Neben dem Vorteil, den eine solche rechtliche Beratung mit sich bringen kann, gibt es aber auch Fälle, in denen das Aufsuchen eines Anwalts auch tatsächlich unumgänglich oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Anwalt zu empfehlen ist und in welchen Fällen Sie unbedingt einen Anwalt aufsuchen sollten.
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GoAnwalt Redaktion
ein Rechtsproblem?
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- Häufig besteht zwar keine Pflicht, einen Anwalt hinzu zu ziehen, der Betroffene sollte sich aber dennoch unbedingt von einem Fachmann beraten, vertreten oder verteidigen lassen.
- Insbesondere bei Strafprozessen, sollte unbedingt ein kompetenter Anwalt hinzugezogen werden.
- Der Anwalt sollte immer möglichst frühzeitig konsultiert werden
Anwaltspflicht: Wann brauche ich einen?
Während in vielen europäischen Ländern für bestimmte rechtliche Angelegenheiten ein Anwaltszwang besteht, fehlt eine solche Regelung in der Schweiz. Das bedeutet, dass man in der Schweiz nicht dazu verpflichtet wird, sich beispielsweise für eine Gerichtsverhandlung, einen Rechtsanwalt zu nehmen. Demnach darf grundsätzlich jeder seine Sache selber vor Gericht vertreten und Eingaben beim Gericht machen. Es gibt lediglich eine Ausnahme von dieser Freiheit: den Strafprozess. Bei diesem ist eine Verteidigung durch einen Anwalt vorgeschrieben, sofern ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt (Art. 130 StPO). Dazu zählen all jene Fälle in denen:
- die Untersuchungshaft einschliesslich einer vorläufigen Festnahme mehr als 10 Tage gedauert hat;
- dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, eine freiheitsentziehende Massnahme oder eine Landesverweisung droht;
- der Beschuldigte wegen seines körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen seine Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahren kann und auch die gesetzliche Vertretung dazu nicht in der Lage ist;
- die Staatsanwaltschaft vor einem erstinstanzlichen Gericht oder einem Berufungsgericht persönlich auftritt;
- ein abgekürztes Verfahren (Art. 358-362) durchgeführt wird. Ein solches soll insbesondere in komplexen und grösseren Fällen eine vereinfacht und schnellere Verfahrenserledigung ermöglichen.
Wer darf als Rechtsbeistand auftreten?
In der Schweiz ist grundsätzlich jede handlungsfähige Person dazu berechtigt, jemanden vor Gericht zu vertreten. Lediglich die berufsmässige Vertretung vor Gericht und den Strafuntersuchungsbehörden ist Rechtsanwälten vorbehalten, die im Anwaltsregister eingetragen sind (Anwaltsmonopol). Berufsmässig bedeutet, dass der Anwalt die Aufträge vieler Personen annimmt und ein Entgelt verlangt bzw. entgegennimmt.
Wann sollte unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden?
Obwohl generell kaum eine Pflicht zum Konsultieren eines Anwalts besteht, gibt es einige Fälle und Fallkonstellationen, in denen sich der Betroffene unbedingt von einem Fachmann beraten bzw. sich durch diesen vertreten und verteidigen lassen sollte. Dazu zählen insbesondere Strafverfahren, in denen es um Vermögensdelikte, Körperverletzung und häusliche Gewalt, Beschimpfung/Verleumdung/etc., Sexuelle Delikte, Verstösse gegen des Betäubungsmittelgesetz, Strassenverkehrsrecht, Jugendstrafrecht, Unternehmensstrafrecht oder Urkundendelikte und Wirtschaftsrecht geht.
Auch Rechtsbereiche, die im Normalfall nicht unbedingt nach einem Anwalt verlangen, kann es bei Streitigkeiten und komplexen Umständen durchaus nötig werden, einen Juristen hinzuzuziehen. So kann eine einvernehmliche Scheidung ohne anwaltliche Vertretung auskommen, geht es jedoch um einen Sorgerechtsstreit, der vor Gericht ausgetragen wird, ist es unbedingt zu raten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Wann ist ein Anwalt sinnvoll?
Im Bereich vieler Rechtsthemen kommt es zu alltäglichen Fragen und einfacheren Uneinigkeiten. Dabei ist es oft nicht nötig, sofort einen Anwalt einzuschalten. Schaukeln sich diese Streitigkeiten jedoch zu schwerwiegenden Konflikten hoch und es steht im Raum, dass diese auch vor Gericht ausgetragen werden müssen, so ist es durchaus sinnvoll und empfehlenswert, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Darüber hinaus ist es für viele eine grosse Erleichterung, wenn sie Rat von einem Fachexperten erhalten. Nicht zuletzt Unsicherheit führt oft dazu, dass die eigenen Rechte nicht richtig durchgesetzt und die Interessen vertreten werden. Demnach ist es oft auch bei „kleineren” Problemen und Streitigkeiten sinnvoll, einen Anwalt um Rat zu fragen. So kann man sich häufig nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Nerven sparen.
Arbeitsrecht
Bei gewöhnlichen Forderungen, wie der Auszahlung von geleisteten Überstunden wird im Normalfall kein Rechtsanwalt benötigt. Handelt es sich jedoch um schwerwiegendere Konflikte, wie beispielsweise im Falle einer missbräuchlichen Kündigung, Mobbing am Arbeitsplatz oder Verletzung des Arbeitsrechts, so ist das Hinzuziehen eines Anwalts durchaus zu empfehlen. Beispiele für die Leistung eines Anwalt für Arbeitsrecht sind:
- Unterstützung bei der Begründung des Dienstverhältnisses
- Erstellung eines Arbeitsvertrags
- Aufklärung über Rechte und Pflichten
- Hilfe bei der Auflösung des Dienstverhältnisses
- Beratung zu rechtlichen Schritten im Konfliktfall
- Formulierung einer Forderung
- Einreichen einer Klage
Trennung und Scheidung
Bei einvernehmlichen Auflösungen einer Beziehung bzw. der Ehe ist es nicht unbedingt nötig, einen Anwalt hinzuzuziehen. Kommt es jedoch zu Streitigkeiten rund um die Besitzessverhältnisse, das Sorgerecht und den Aufenthaltsort der Kinder oder gar um die Notwendigkeit einer Härtefallscheidung, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Der Anwalt kann in solchen Fällen entweder als unparteilicher Vermittler fungieren, oder aber eine Partei vertreten. Beispiele für die Leistungen eines Anwalt für Familienrecht sind:
- Fungieren als Mediator
- Aufklärung zu rechtlichen Vorgaben
- Beratung zur Aufteilung des Sorgerechts
- Unterstützung im Sorgerechtsstreit
- Formulierung von Unterhaltsforderungen
- Gerichtliche Vertretung vor dem Scheidungs- oder Familiengericht
- Prozessführung
- Infografik
einen Anwalt?
Erbschaft
Auch hier gilt: Sind alle Erben mit der Regelung bzw. Aufteilung der Erbschaft einverstanden, bedarf es keines Anwalts. Treten grobe Uneinigkeiten und Streitereien auf, ist es jedoch sinnvoll, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kann ebenso dem Erblasser dabei helfen, eine komplexe Erbangelegenheit möglichst zielführend im Testament zu regeln. Zu den weiteren möglichen Leistungen eines Anwalts für Erbrecht zählen:
- Unterstützung beim Erstellen eines Testaments
- Aufklärung zu den rechtlichen Vorschriften des Erbrechts
- Umsetzung von Erbschaftsklagen
- Formulieren einer Auszahlungs- oder Herausgabeanforderung
- Hilfe bei der Ausgleichung
- Anleitung zum Auflösen einer Erbengemeinschaft
Mietrecht
Einfache mietrechtliche Vereinbarungen oder Streitigkeiten sind in der Regel auch ohne anwaltliche Tätigkeit zu lösen. Zudem gibt es auch noch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsbehörde oder das Mietamt zu wenden. Kommt aber das Mietgericht ins Spiel, kann es dennoch nötig sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Weitere Anwaltsleistungen eines Anwalt für Mietrecht sind:
- Erstellung eines Mietvertrags
- Aufklärung über Rechte und Pflichten
- Hilfe bei der Kündigung eines Mietvertrags
- Beratung zu rechtlichen Schritten im Konfliktfall
- Formulierung einer Forderung
- Beratung bei mietrechtlichen Problemen
Konsumbereich und Betrug
Während sich eine anwaltliche Vertretung bei geringen Streitwerten meist nicht lohnt, ist es bei höheren Geldsummen und Vermögenswerten durchaus zu empfehlen, sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Darüber hinaus bieten Anwälte für Konsumentenschutz:
- Formulieren einer Forderung
- Einreichen einer Klage
- Prozessführung
- kompetent
- spezialisiert
- zuverlässig
Sozialversicherung und Steuerrekurse
Auch hier ist in der Regel keine rechtliche Beratung nötig. Da es aber insbesondere im Sozialversicherungsrecht um existenzielle und komplexe Fragen geht, und die Betroffenen aufgrund gesundheitlicher Probleme häufig nicht in der Lage sind, ihre Rechte selber ordentlich zu vertreten, ist das Hinzuziehen eines Anwalts in vielen Fällen empfehlenswert.
Im Steuerrecht ist ein Anwalt meist erst dann nötig, wenn ein Steuerrekurs gegen den Einspracheentscheid erhoben werden soll. Beispiele für die Leistungen eines Anwalt für Steuerrecht und Sozialrecht sind:
- Formulieren einer Forderung
- Einreichen einer Klage
- Vertretung einer Person
Vorteile einer Rechtsberatung
Es gibt viele Umstände, in denen ein rechtlicher Beistand nicht unbedingt nötig ist. Dennoch ist es für viele eine wesentliche Erleichterung, sich durch einen fachlich kompetenten Anwalt beraten zu lassen. Egal ob der Rechtsanwalt dabei als subjektiv Beurteilende oder als Vermittler zwischen zwei Streitparteien fungiert oder die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigt und mit dem Betroffenen die bestmögliche Vorgehensweise bespricht – das Hinzuziehen eines Anwalts ist oft sinnvoll.
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